Das Wesen und die Bedeutung der Abschlussprüfung hat sich im Laufe der Jahre geändert. Sie hat nicht mehr nur ihre Grundlage in der Erteilung einer Bestätigung (Testat), sondern wird bei uns als Grundlage zur unternehmerischen Entscheidungsfindung herangezogen. Die Prüfungsfeststellungen werden mit den Mandanten diskutiert und analysiert, um hieraus bei Bedarf die nötigen Beratungsansätze darzulegen und die nötigen Strategien zu entwickeln. Grundlage hierfür ist allerdings eine professionelle Prüfung, die für unsere Mandanten störungs- und belastungsfrei ist.

 

Wir können Ihnen im Bereich der Abschlußprüfung folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Durchführung der Pflichtprüfungen von Jahres-, Zwischen- und Konzernabschlüssen (nach HGB, PublG, IFRS/IAS)
  • Durchführung von freiwilligen Prüfungen
  • Durchführung von Umwandlungsprüfungen
  • Beratung bei der Rechnungslegung
  • Durchsicht von Konzern- und Jahresabschlüssen zur Feststellung von Verbesserungspotential
  • Darstellung neuer Rechnungslegungsstandards und betriebsspezifische Implementierung der Standards
  • Einrichtung und Durchführung einer integrierten Berichtserstattung           (Integrated Reporting)
  • Beratung bei der Einrichtung der elektronischen Buchführung
  • Durchführung der Prüfungen von Compliance Management Systemen
  • Durchführung der Prüfungen von Prognoserechnungen
  • Durchführung von prüferischen Durchsichten

 

Dies möchten wir mit Ihnen im Dialog wie folgt durchführen:

 

  • Feststellung Ihrer Erwartungen von der Durchführung der Prüfung
  • Aufnahme der Daten Ihres betrieblichen Umfeldes und Ihrer Branche
  • Aufnahme und Analyse Ihrer historischen betrieblichen Entwicklung
  • Planung und Durchführung der Prüfung in enger Abstimmung mit Ihnen
  • Analyse über die Qualität und Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems
  • Anpassung der Prüfungsschwerpunkte an Ihre Geschäftstätigkeit
  • Prüfung Ihres internen Kontrollsystems
  • Durchführung aussagebezogener Prüfungshandlungen (analytische Prüfungshandlungen oder Einzelfallprüfungen)
  • Analyse der Prüfungsfeststellungen
  • Diskussion der abschlussbezogenen Risiken
  • Darlegung von Beratungsansätzen
  • Entwicklung von nötigen Strategien
  • Permanente Information und Meinungsaustausch