Leider liegt es in der Natur des Menschen, dass er früher oder später das Zeitliche segnet, was bei den Hinterbliebenen zu einem schmerzlichen Verlust führt. In einer solch schweren Zeit scheint es zwar makaber, aber auch hier ist eine steueroptimale und vor allem schnelle Abwicklung notwendig, um den Blick der Angehörigen nach vorne zu richten. Grundsätzlich sind bei Eintreten des Erbfalls keine umfangreichen Steueroptimierungen möglich, allerdings besteht hier ein hohes Fehlerpotenzial, was es zu vermeiden gilt. Anders verhält es sich bei im Vorhinein getroffenen Vereinbarungen, die beispielsweise durch Schenkungen oder sonstige erbrechtliche Verfügungen erreicht werden können.

 

Wir erledigen für Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuer:

 

  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Bewertung des Betriebsvermögens
  • Bewertung von Grundstücken
  • Bewertung des sonstigen Vermögens
  • Bewertung der Nachlassverbindlichkeiten
  • Abwicklung der notwendigen Korrespondenz

 

Für die Thematik der Erbschaft- und Schenkungsteuer empfehlen wir, sich frühzeitig mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge auseinander zu setzen. Hierfür stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung und bieten Ihnen unsere Unternehmens- und Vermögensnachfolgeberatung an.