Die Anfertigung eines Jahresabschlusses wird von einigen Unternehmern lediglich als notwendiges Übel erachtet, entweder aufgrund handelsrechtlicher Normen oder für die Erstellung von Steuerbilanzen, als auch für Finanzierungsverhandlungen mit Banken. Allerdings lässt sich bei einem sauber erstellten Jahresabschluss nicht nur der Istzustand ersehen, sondern er sollte eine Früherkennung von Risiken ermöglichen und für Zukunftsprognosen herangezogen werden können. Der Bereich Jahresabschluss erstreckt sich von der Erstellung einfacher Einnahmenüberschuss- rechnung über die Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bis hin zur Erstellung von Konzernabschlüssen. Inhalt eines Jahresabschlusses ist nicht nur die Verarbeitung des Zahlenwerkes in Form einer Bilanz nebst GuV, sondern auch die Erstellung eines detaillierten Berichts nebst Erläuterungen.
Wir fertigen für Sie an:
- Einnahmen- Überschussrechnungen (für kleine Betriebe)
- Jahresabschlüsse nach HGB (mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung)Bilanz
Gewinn und Verlustrechnung (GuV)
Anhang
Lagebericht
Erläuterungen - Steuerbilanzen
- Jahresabschlüsse nach IFRS
- Konzernabschlüsse