Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Neben der forensischen Tätigkeit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten liegt ein Schwerpunkt in der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Wir beraten unsere Mandanten auch in folgenden Angelegenheiten:
- Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Entwürfe von Arbeits- und Dienstverhältnissen, auch auf Geschäftsleitungsebene und für leitende Angestellte
- Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
- Arbeitsgerichtliche Prozessführung
- Arbeitsgerichtliche Beratung vor und in der Insolvenz
- Beratung und Prozessvertretungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge
- Begleitung bei der Reorganisation und bei Betriebsstilllegungen