Für die Besteuerung der Vereine, Stiftungen sowie anderer gemeinnütziger Körperschaften und für den Spendenabzug als Sonderausgaben stellt die Gemeinnützigkeit eine unabdingbare Grundlage dar. Die Gemeinnützigkeit führt zu zahlreichen Steuervergünstigungen jedoch nur, wenn eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke selbstlos verfolgt und dieses auch behördlich anerkannt ist.

 

Die Bedeutungen von Stiftungen nimmt seit Jahren zu. Hauptgründe für Unternehmer Stiftungsgründungen vorzunehmen, liegen im Einsatz ihres Vermögens für einen guten Zweck, in der Möglichkeit, die Nachfolge zu regeln und Steuern zu sparen.

 

Es gilt hierbei, die verschiedenen Bestimmungen, im rechtlichen und steuerrechtlichen Bereich sowie bei der Rechnungslegung, zu beachten.

 

Wir unterstützen Sie, interdisziplinär mit den Fachbereichen Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung bei:

 

  • Erstellung der jährlichen Ertrag- und Umsatzsteuererklärungen
  • Erstellung der Jahresabschlüsse oder jährlichen Gewinnermittlungen
  • Aufbau und Einrichtung der Rechnungslegung für die Segmente ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
  • Zweifelsfragen der Rechnungslegung
  • Überprüfung der Mittelverwendung
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit
  • Umstrukturierungen (Outsourcing- und Insourcingmodelle)