Es existieren mehrere gesetzliche Prüfungspflichten, bei denen wir Ihnen behilflich sein können:
- Gründungsprüfung nach § 33 Aktiengesetz
- Gründungsprüfung nach § 34 Aktiengesetz
- Sachgründungsprüfung nach § 34 Absatz 2 Aktiengesetz
- Nachgründungsprüfung
- Prüfung des Abhängigkeitsberichts nach § 313 Aktiengesetz
- Sonderprüfung nach § 315 Aktiengesetz
- Prüfung bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen
- Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Sonderprüfung nach § 142 ff. Aktiengesetz.